Aktuelles - Nicht betrunken fahren


Durch die so genannte "Trunkenheitsklausel" kann einen Fahrer das Trinken am Steuer teuer zu stehen kommen.

Laut eines Versicherungsexperten können Versicherungen durch diese Klausel von dem Versicherten bis zu 5000 Euro bei einem Unfall verlangen, wenn diese betrunken einen Unfall verursacht haben. Die Versicherung überprüft, ob der Unfall durch den Alkoholeinfluss verursacht wurde, auch bei weniger als 1,1 Promille.

Auch wenn Schäden am Fahrzeug eines Betroffenen von der Versicherung bezahlt werden, muss der betrunkene Unfallverursacher den Schaden an seinem Wagen selbst zahlen und muss auch noch damit rechnen, dass er seine Versicherungspolice verlieren wird.


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