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Mitglied werden im Landesverband der Fahrlehrer Saar e. V.

Vorteile einer Mitgliedschaft im Landesverband Saar

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Materialangebote der Fahrlehrer Service GmbH Saar

Materialübersicht


Satzung 24. Juni 2017

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Behindertenausbildung
Teilnahme am Straßenverkehr ist stets auch die Gefahr eines Unfalles und den hiermit verbundenen Folgen schwerer Verletzungen, häufig einer Beeinträchtigung der Mobilität der Unfallopfer. Arbeitsunfälle, Sportunfälle, Unfälle im häuslichen Bereich oder durch Krankheit bedeuten oft Mobilitätsbehinderung. Jeder Mitmensch kann hiervon plötzlich getroffen werden.

Schätzungen geben in der Bundesrepublik Deutschland von einer Gesamtzahl in der Größenordnung von mindestens sechs Millionen Mobilitätsbehinderter (einschließlich angeborener Einschränkungen) aus.

Die Zahl der Fahrerlaubnisbewerber dürfte bei ca. 10 bis 20.000 pro Jahr liegen. Jedes Jahr kommen etwa 1000 Querschnittgelähmte hinzu.

Diese Zahl wird bei weitem von Schlaganfällen und Hirnverletzungen übertroffen.

Wer kann einen Führerschein beantragen?
Die Entscheidung, ob ein Führerschein erworben werden darf, obliegt der Zulassungsstelle. Grundlage einer jeden Entscheidung ist ein fachärztliches Gutachten. Die Behörde kann weitere Gutachten, z. B. ein medizinisch-psychologisches oder das eines Gutachters für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Häufig wird der Führerschein mit Auflagen und Beschränkungen versehen, z. B. Automatik-Fahrzeug, zusätzliche Spiegel, Spezialeinrichtungen zum Lenken, Blinken, Gasgeben und Bremsen.

Finanzielle Hilfen
Es gibt u. U. die Möglichkeit, Zuschüsse zum Erwerb des Führerscheins zu erhalten. Wenn die Fahrerlaubnis zur Berufsausübung, Berufsausbildung oder aus anderen beruflichen Gründen notwendig ist, übernimmt evt. der träger der Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft oder das Arbeitsamt die Kosten. Bei anderen Gründen kann es finanzielle Hilfen über das Sozialamt oder die Hauptfürsorgestelle geben. Höhe und Art der Zuschüsse hängen aber jeweils vom Einzelfall ab. Unsere Verbandsfahrschulen werden Sie gern bei der Beantragung von Finanzhilfen beraten.

Ein Führerschein ist bereits vorhanden
Einige haben einen Führerschein erworben bevor sie körperbehindert wurden. Auch hier stehen Ihnen unsere Verbandsfahrschulen bei der Beratung und einer qualifizierten Umschulung gern zur Verfügung.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Verbandsfahrschulen und unser Behinderten Referent Karl Heinz Nagel gerne zur Verfügung.

Downloads:
Informationen.pdf >
Merkblatt ärztliches Gutachten.pdf >



Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrschulen
Folgende Geschäftsbedingungen der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände stehen zur Verfügung:

Downloads:
AGB.pdf >
AGB 6 Monate.pdf >