Fortbildung



Fortbildung Klasse C/CE/D/DE

Freitag, 28. Juni 2024

Uhrzeit: 09:00 - ca. 16:30 Uhr

Veranstaltungsort: 
Fahrschule Nico Wagner
Katharina-Loth-Str. 3
66386 St. Ingbert
 
Kosten Mitglieder:               220,00 €
Kosten Nichtmitglieder:     270,00 €
 

ASF-Fortbildung - §53 (2)

Dienstag, 08. Oktober 2024
 
Kosten Mitglieder: 210,00 €
Kosten Nichtmitglieder: 250,00 €
 
Veranstaltungsort:
proWin Bildung und Service GmbH
Alexander-von-Humboldt-Str. 7
66578 Schiffweiler
 

Allg. Fortbildung - §53 (1)

Dienstag, 05. November 2024
Mittwoch, 06. November 2024
Donnerstag, 07. November 2024
 
Kosten Mitglieder: 199,00 €
Kosten Nichtmitglieder: 249,00 €
 
Veranstaltungsort:
proWin Bildung und Service GmbH
Alexander-von-Humboldt-Str. 7
66578 Schiffweiler
 

Motorrad - Tour - Weiterbildung (1-tägig) 2024

29. Mai bis 02. Juni 2024

4 Tage - Grizzly Sport & Motorrad Resort ****, Liftstraße 255, A-5581 St. Margarethen/Lungau
 
Doppelzimmer:               637,20 € / Person inkl. 3/4 Verwöhnpension
                                          517,20 € / Begleitperson inkl. 3/4 Verwöhnpension
 
Einzelzimmer:                 717,20 € (DZ zur Einzelnutzung) inkl. 3/4 Verwöhnpension
 
 

FES Fahreignungsseminare
Ab 01.05.2014 ist das neue Fahreignungsseminar in Kraft getreten. Wer freiwillig einen Punkt abbauen möchte, muss an einem FES-Seminar teilnehmen.

Der Landesverband hat ausreichend Seminarleiter „Verkehrspädagogik" ausgebildet, damit gewährleistet ist, dass wir im Saarland die Möglichkeit haben Punkteabbauseminare flächendeckend anbieten zu können. Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle des Landesverbandes der Fahrlehrer Saar e.V., wir werden Ihnen Auskünfte erteilen, wer in Ihrem Bereich diese durchführen kann. Das Seminar umfasst einen „Verkehrspädagogischen- und einen Verkehrspsychologischen Teil". Für den Verkehrspsychologischen Teil steht unser Verband mit verschiedenen Verkehrspsychologen in Verbindung, damit eine reibungslose Durchführung gewährleistet ist.
Kontakt: info@fahrlehrerverband-saar.com

 

ASF - Seminar
Die Bewährungszeit ist nicht bestanden, wenn der Fahranfänger eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begeht und deshalb rechtskräftig verurteilt wird oder einen bestandskräftigen Bußgeldbescheid erhalten hat. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet in diesem Fall die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger an.

Kontakt: info@fahrlehrerverband-saar.com

Home DVR / Verkehrsteilnehmer / Tipp: Aufbauseminare
Links zum Artikel:
www.dvr.de